Nun die geschlossene Gleissperre hier an der Anschlußstelle zum KSW-Gleis (Betriebsstätte Freien Grunder Eisenbahn) in Herdorf am 20.03.2015.
Rechts ist die Hellertalbahn (KBS 462), einst eine zweigleisige Hauptbahn zwischen Betzdorf und Haiger (eigentlich sogar Köln-Deutz und Gießen).
Eine Gleissperre ist eine mechanische Flankenschutzvorrichtung in Eisenbahngleisen. Eine Gleissperre verhindert das Befahren des Gleises mit Schienenfahrzeugen über die mit der Gleissperre gesicherte Stelle hinaus. Mit Gleissperren sichert man in Deutschland Nebengleise eines Bahnhofs, die in Hauptgleise münden, und unter bestimmten Voraussetzungen auch die von der freien Strecke abzweigenden Gleise von Anschlussstellen. Gleissperren sollen, wie auch Schutzweichen, insbesondere Unfälle durch Flankenfahrten verhindern, die durch das Abrollen abgestellter, versehentlich nicht gesicherter Schienenfahrzeuge oder durch eine Rangierfahrt verursacht sein können. Sie zählen im Gegensatz zu Signalen, die nur wirken, wenn sie beachtet werden, zum „unmittelbaren” oder „zwingenden” Flankenschutz. Das Überfahren einer aufgelegten Gleissperre führt zum gewollten Entgleisen des Schienenfahrzeuges in die dem zu schützenden Gleis entgegengesetzte Richtung. Der metallene Sperrklotz (Entgleisungsschuh) der Gleissperre kann nur durch Abheben eines Rades des Schienenfahrzeuges überrollt werden und das Fahrzeug in der „Auswurfrichtung” seitlich von der Schiene weg und so zum Entgleisen bringen.
Armin Schwarz 20.03.2015, 630 Aufrufe, 0 Kommentare
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