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DB Autoreisezugwagen der Gattung DDm 915, hier am 23.08.2013 im DB Autozug AZ 1356 bei der Durchfahrt im Bahnhof Kirchen/Sieg.

(ID 288605)



DB Autoreisezugwagen der Gattung DDm 915, hier am 23.08.2013 im DB Autozug AZ 1356 bei der Durchfahrt im Bahnhof Kirchen/Sieg. Im Vordergrund Wagen mit der Betriebsnummer D-DB 51 80 98 - 80 015-5 DDm 915.
Die Gattung DDm bedeutet: DD= Doppelstock-Autotransportwagen der Reisezugwagen-Bauart; m =   Personenverkehrswagen mit einer Länge von mehr als 24,5 Meter

Ein Autoreisezugwagen ist ein in Reisezügen eingesetzter Eisenbahnwagen für die Beförderung von Personenwagen und Motorrädern im Schienenpersonenfernverkehr. 
Der Laufruhe wegen werden vierachsige Drehgestellwagen bevorzugt. Diese werden als doppelstöckige Gepäckwagen mit der Gattung DD(m) bezeichnet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 160 km/h.
Die Autotransportwagen sind mit abklappbaren Überfahrbrücken ausgestattet, die es ermöglichen, mehrere gekuppelte Wagen vom Ende her zu be- und entladen. Das obere Deck wird über eine Rampe befahren. Um einerseits über die Puffer fahren zu können, andererseits auch Fahrzeuge größerer Dachhöhe (beispielsweise Vans) befördern zu können, ohne das Lademaß zu überschreiten, sind beide Ladeebenen zur Wagenmitte hin abgesenkt. Höhere Fahrzeuge werden dann in der Mitte des Oberdecks befördert. Auf der unteren Ebene können auch Motorräder verladen werden.

Die Kategorie Personenwagen wurde hier bewusste gewählt, da man sie als Reisezug-Gepäckwagen einordnet (Sie finden im Güterverkehr kein Verwendung).

DB Autoreisezugwagen der Gattung DDm 915, hier am 23.08.2013 im DB Autozug AZ 1356 bei der Durchfahrt im Bahnhof Kirchen/Sieg. Im Vordergrund Wagen mit der Betriebsnummer D-DB 51 80 98 - 80 015-5 DDm 915.
Die Gattung DDm bedeutet: DD= Doppelstock-Autotransportwagen der Reisezugwagen-Bauart; m = Personenverkehrswagen mit einer Länge von mehr als 24,5 Meter

Ein Autoreisezugwagen ist ein in Reisezügen eingesetzter Eisenbahnwagen für die Beförderung von Personenwagen und Motorrädern im Schienenpersonenfernverkehr.
Der Laufruhe wegen werden vierachsige Drehgestellwagen bevorzugt. Diese werden als doppelstöckige Gepäckwagen mit der Gattung DD(m) bezeichnet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 160 km/h.
Die Autotransportwagen sind mit abklappbaren Überfahrbrücken ausgestattet, die es ermöglichen, mehrere gekuppelte Wagen vom Ende her zu be- und entladen. Das obere Deck wird über eine Rampe befahren. Um einerseits über die Puffer fahren zu können, andererseits auch Fahrzeuge größerer Dachhöhe (beispielsweise Vans) befördern zu können, ohne das Lademaß zu überschreiten, sind beide Ladeebenen zur Wagenmitte hin abgesenkt. Höhere Fahrzeuge werden dann in der Mitte des Oberdecks befördert. Auf der unteren Ebene können auch Motorräder verladen werden.

Die Kategorie Personenwagen wurde hier bewusste gewählt, da man sie als Reisezug-Gepäckwagen einordnet (Sie finden im Güterverkehr kein Verwendung).

Armin Schwarz 23.08.2013, 1831 Aufrufe, 0 Kommentare

EXIF: Canon Canon EOS 1000D, Belichtungsdauer: 0.003 s (1/400) (1/400), Blende: f/8.0, ISO200, Brennweite: 19.00 (19/1)

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111 033-7 und 612 081-0 in Ulm am 02.08.2002. Der Packwagen hinter der 111 ist in grau lackiert und war lange in Ulm stationiet.
111 033-7 und 612 081-0 in Ulm am 02.08.2002. Der Packwagen hinter der 111 ist in grau lackiert und war lange in Ulm stationiet.
Karl Sauerbrey

110 mit Packwagen und Behelfspackwagen in Westerstetten am 13.03.1982.
110 mit Packwagen und Behelfspackwagen in Westerstetten am 13.03.1982.
Karl Sauerbrey






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