Eigentlich nur ein Bahnübergang, der Bü km 127,660 bei Dillenburg am 02.06.2014.
Es handelt sich hierbei um eine Anrufschranke, da es nur ein wenig genutzter Bahnübergang an einem Wirtschaftsweg ist. Die Schrankenbäume sind hier grundsätzlich geschlossen und werden nur, sofern dies gefahrlos möglich ist, bei Bedarf geöffnet.
Wenn man den Bahnübergang passieren möchte, so meldet man sich über die Wechselsprechanlage (hier links von der Schranke) beim diensthabenden Schrankenwärter bzw. Fahrdienstleiter. Dieser öffnet dann, wenn es der Zugverkehr zulässt oder kündigt das Öffnen über die Wechselsprechanlage an. Da er den Bahnübergang nicht einsehen kann, wird man aufgefordert, die Räumung dem Wärter zu melden. Bevor er die Schranken wieder schließt, kündigt er das Schließen über die Wechselsprechanlage an.
Langfristig sollen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit Anrufschranken nicht mehr genehmigt werden, sie sollen sukzessive durch gesicherte Bahnübergänge durch Schrankenüberwachung oder eine Gefahrenraum-Freimeldeanlage sowie Rückstauerkennung gesichert werden.
Armin Schwarz 10.10.2014, 360 Aufrufe, 0 Kommentare
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